So arbeitet der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Rendsburg

Das Wohl eines jeden Kindes ist unser größtes Anliegen.

Gemäß dem § 8a SGB VIII kommen wir dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach.

Sollten uns Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden, schätzen wir das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte ein. Dabei beziehen wir die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen ein, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

Für die Risikoeinschätzung nutzen wir die Methode der Kollegialen Beratung nach Lüttringhaus bei Kindeswohlgefährdung unter Einbeziehung einer InsoFa, sowie den Stuttgarter Bogen.

Sollte es nach der Risikoeinschätzung zu einer Einstufung in den sogenannten Grau– (Klärungsbereich) oder Gefährdungsbereich kommen, werden Aufträge und/oder Sicherstellungspflichten erteilt. Diese werden von den KlientInnen unterschrieben und es wird mit ihnen gemeinsam nach Maßnahmen gesucht, mit deren Hilfe sie die erteilten Aufträge / Sicherstellungspflichten erfüllen können.

Wir informieren das Jugendamt, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden oder die Mitwirkung der KlientInnen nicht gegeben ist.

Alle MitarbeiterInnen haben Fortbildungen zu dem Thema Kindeswohlgefährdung besucht und Erfahrung bei der Risikoeinschätzung. Bei Einstufung in den Grau– oder Gefährdungsbereich erfolgt die Dokumentation in geeigneter Form.

Intern

Einmal wöchentlich stattfindende Teamsitzungen bieten den MitarbeiterInnen die Möglichkeit zur Reflektion und kollegialer Beratung. Die MitarbeiterInnen werden von pädagogischen Leitungskräften fachlich begleitet, diese stehen konstant für Fachgespräche und Beratungen zur Verfügung.

Ergänzend wird einmal monatlich eine externe Supervision genutzt, welche den MitarbeiterInnen einen reflexiven Rahmen bietet und ihnen die fallbezogene, persönliche und fachliche Weiterentwicklung ermöglicht. Zudem können Belastungen aus dem Arbeitskontext bearbeitet werden.

Alle MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an internen wie externen Fortbildungen teil.

Extern

Die betreuenden Fachkräfte erstellen alle sechs Monate einen aussagefähigen Bericht und erarbeiten mit den KlientInnen Ziele gemäß dem Lüttringhaus-Konzept. Datenschutz ist für uns ein hohes Gut, nur bei vorliegenden Schweigepflichtsentbindungen nehmen wir Kontakt zu Dritten auf.

In Krankheits- und Urlaubssituationen der zuständigen Betreuungskraft steht den KlientInnen stets eine Vertretung zur Verfügung.

Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den BetreuerInnen und KlientInnen kommen, ist die Pädagogische Leitungskraft Ansprechpartnerin. Das Konzept zum Beschwerdemanagement liegt allen Klienten*innen vor.